Handlungsbedarf: IUCLID-Pflicht für Verlängerungsanträge von Biozidwirkstoffen ab 1. Juli 2026


18. Juni 2026

Ab dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Anforderung der ECHA: Für alle Anträge auf Verlängerung der Genehmigung von Biozidwirkstoffen müssen die Zulassungsdaten zwingend im IUCLID-Format eingereicht werden.

Was ändert sich?

Die ECHA hat festgelegt, dass für Verlängerungsanträge ab dem 1. Juli 2026 folgende Daten im IUCLID-Format vorliegen müssen:

  • Alle Unterlagen aus dem ursprünglichen Zulassungsantrag für den Biozidwirkstoff
  • Alle relevanten Zulassungsdaten gemäß der Biozidprodukte-Verordnung (BPR)
  • Die Daten müssen in der aktuellen IUCLID-Version erstellt bzw. aktualisiert sein

Anträge, die nicht den neuen Formatanforderungen entsprechen, riskieren Verzögerungen oder die Ablehnung des Verlängerungsverfahrens.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Ihr Unternehmen eine Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung plant oder bereits beantragt hat, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr bestehendes Dossier:

  1. Auf die neueste IUCLID-Version aktualisiert wurde
  2. Alle relevanten Daten vollständig und korrekt im IUCLID-Format enthält
  3. Die formalen Anforderungen der BPR erfüllt

Wir unterstützen Sie – schnell und kompetent

Unser Regulatory-Affairs-Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Erstellung und Aktualisierung von IUCLID-Dossiers für Biozidwirkstoffe.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Übertragung Ihres Dossiers auf die aktuelle IUCLID-Version.

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