Regulatory Affairs

Biozide

Die europaweit gültige Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wurde im Juli 2012 eingeführt und gilt weltweit als anspruchsvollste Biozid-Gesetzgebung. 

Sie regelt das Inverkehrbringen von Desinfektionsmitteln, Schutzmitteln für die Konservierung und den Materialschutz, Insektiziden und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie Antifouling-Produkten im Wasserkontakt. Biozide werden zum Schutz von Menschen, Tieren, Materialien oder Gegenständen vor schädlichen Organismen, Schädlingen oder Bakterien eingesetzt. Die Abgrenzung zu anderen Rechtsbereichen sowie die regulatorischen Anforderungen an die Entwickler und Vertreiber von Biozidprodukten sind ein komplexes Arbeitsfeld. 

Wir wissen um diese großen Herausforderungen und bieten Ihnen kompetente Beratung und tatkräftige Umsetzungshilfe bei der Entwicklung von BPR-Zulassungsstrategien, inklusive Erstellung von passgenauen Wirkstoff- und Produktdossiers sowie Produktfamilienkonzepten.


REACH

Die REACH-Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Im Mittelpunkt der Verordnung steht vor allem der Schutz des Menschen und der Umwelt vor den Gefahren, die von chemischen Stoffen ausgehen können. Betroffen sind neben dem Handel mit entsprechenden Produkten auch Chemikalien in Zubereitungen und Erzeugnissen.

Im Rahmen von REACH müssen grundsätzlich alle Stoffe (auch Stoffe in Gemischen), die in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr hergestellt oder aus einem Land außerhalb der EU importiert werden, von den herstellenden bzw. importierenden Unternehmen registriert werden. Für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Stoffen, die sich aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften als besonders besorgniserregend erwiesen haben, muss eine Zulassung beantragt werden. Diese kann von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern beantragt werden.

Für Stoffe, die eine unannehmbare Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen, können die Produktion, der Vertrieb oder die Anwendung eingeschränkt oder sogar verboten werden.


Unser regulatorischer Service für Sie
Von der Dossier-Erstellung bis zur Zulassung

Mit Ihnen zusammen finden wir praktikable Zulassungslösungen und geleiten Sie sicher durch alle regulatorischen Prozesse. Unsere Leistungen im Detail:

  • Kompetente Strategieberatung, einschließlich Abgrenzungsfragen zu Stoff, Gemisch oder Erzeugnis („Impact Analysis“)

  • Unterstützung bei der Verhandlung zu Daten-Zugangsbescheinigungen (LoA)

  • Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Produkten gemäß CLP/GHS

  • Zusammenfassung von Substanz- oder Produkteigenschaften (e.g. SPC) sowie Dossier-Einreichung über die entsprechenden Portale (e.g. R4BP, REACH-IT) und die anschließende Bearbeitung von Rückfragen der Behörden

  • Anmeldung/Registrierung/Zulassung von (Biozid-)Produkten in allen EU-Mitgliedsstaaten unter nationalem Übergangsrecht

  • Beratung zu Abgrenzungsfragen zwischen Rechtsbereichen und zum Status behandelter Waren und zu deren Kennzeichnung

  • Task Force oder Konsortien Management

  • Im Rahmen von REACH beleuchten wir Ihre Rolle als nachgeschalteter Anwender und klären Ihre Pflichten und Erwartungen zum Informationsfluss in der Lieferkette, um einen sicheren Umgang zu gewährleisten

  • Schulungen und Workshops zum Thema Regulatory Affairs